stiftlich,
Adj.
Oobd.; Rechts- und Wirschaftstexte.
Syntagmen:
den acker / grund / hof, die feuerstätte, das erbe / gut / haus s. halten / legen, liegen lassen
.Belegblock:
Wir schuͤllen in auch den obgenanten hof stiftleich vnd pavͤleich vnd wesenleich vnd ledichleich an all ansprach ligen lazzen.
mit der beschaiden, daz wir den vorgenanten Hof stiftleich vnd paͤwleich legen schuͤllen.
den wellen wir noch ausgang der yeczgemelten zeit solch sein haus oder feurstett zu unnsern hannden einziehen und ainem anndern, der die pawt und stifftlich leget, einantwortten lassen.
Hör, a. a. O.
235, 13
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