stiefkind,
das
;
–/-er
.
1.
›Stiefkind, Kind des Ehepartners aus dessen vorangehender Ehe‹;
zu ,  1.
Rechtstexte.
Syntagmen:
stiefkinder haben, der stiefvater die stiefkinder
(Akk.obj.)
erben
›erblich behandeln‹;
die stiefkinder sich beschweren, den halben teil zu gewarten haben
;
den stiefkindern etw
. (z. B.
einen garten
)
lassen / setzen / zugeben
;
mit den stiefkindern (etw.) teilen, vor die gehegte bank kommen, einen stos zu handeln haben, eine verrechtung machen, sich mit den stiefkindern verrechten, das gut gegen die stiefkinder voraus nemen
;
das s. der frau
;
bei mündigen jaren der stiefkinder
;
die stiefkinder belangend
›betreffend‹.

Belegblock:

Goerlitz, Magd. Schöff./Posen
87, 18
(
omd.
,
1400-36
):
Der man ist nu darnoch dirstorbin und hot gelossin noch seyme tode das weyp und andir kinder, czwe derselbigin frawen stiffkinder.
Doubek u. a., Schöffenb. Krzemienica
198
(
schles. inseldt.
,
1459
):
wer czewgin, wÿ ist komen Hannis Schalÿn mit irem vormondir Merten Tewchman mit iren stiff kinder vor wnser gehegte banck vnd hot eÿn vor rechtunge gemacht mit iren stiffkindir.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Wie der Stieffvatter sin Stieffkind erben sol.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1507
):
Ob aber eines zuͦ teilen mit stoͤffkinden hett, so sol es sin ererbt und zuͦbracht guͦtt voruss nen, darnach des totten guͦt inmitten entzwei teilen mitt den kinden.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
82, 2
(
mslow. inseldt.
,
1607
):
śo hat die wittib aus guetwilligkheit ihren beiden śtiefkhindern Margaretha Vnnd Magdlenaen gedachten Weingarten an ihrem theill ain śchritt Zugegeben.
Köbler, Ref. Wormbs
220, 23
;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
57, 37
;
111, 37
;
Graf-Fuchs, a. a. O. ;
Vogel, Urk. Heiliggeistsp.
1, 175, 8
;
Grothausmann, a. a. O.
48, 6
;
60, 15
;
89, 8
;
125, 13/24
;
158, 8
;
Piirainen, Stadtr. Sillein
164, 14
;
Bremer, Voc. opt.
3074
;
Schmitt, Ordo rerum
80, 20
.
2.
›Mensch im Verhältnis zu einem anderen, ungeliebten Menschen‹;
zu ,  3.

Belegblock:

Kummer, Erlauer Sp. (
m/soobd.
,
1400
/
40
):
chum ich in di hell zu der muͦter dein, | îr muͤßt all mein stefchinder sein.