stief-,
Bw in Zusammensetzungen zur Bezeichnung der Angehörigen (vorwiegend in der Eltern- und Kindergeneration) aus der Heiratsverwandtschaft; die Belege beziehen sich teils neutral auf die Verwandtschaftsverhältnisse, zum weitaus größeren Teil auf die mit der Heiratsverwandtschaft einhergehenden besonderen Rechtsverhältnisse und Rechtsprobleme (besitzrechtlicher und erbrechtlicher Art) sowie auf die dem Stiefverhältnis zugeschriebene negative Behandlung des jeweiligen Anderen. – Vgl.
Debus, Heiratsverwandtschaft.
1958
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