1.
›Stoß mit einer Stichwaffe in den Körper des Feindes oder persönlichen Gegners‹; auch: ›Stoß in oder durch einen Gegenstand‹; als Metonymie (nicht immer eindeutig von der Stichhandlung zu trennen): ›durch den Stoß enstandene Wunde‹; zu weiteren Metonymien s.
f. (mit reicher Belegung und feiner semantischer Differenzierung);
Syntagmen:
einen s. bekommen / empfangen / abweisen / aufhalten / wenden, jm. einen s. geben / messen, häu und stich absetzen
;
der s. bluten / misraten, s. sich auflassen
›aufgehen‹,
neben der gurgel abgehen
;
des stiches empfinden
;
von einem s. tot sein, jn. durch stiche ermorden, in einem s. eine platte durchstechen, von stichen kirren
;
der s. in den leib, durch die rippe, den bauch
; zur Metonymie:
den s. nähen
;
in stichen bluten
;
die länge / tiefe des stiches
;
der einfältige / blinde s
. wohl ›einfache offene Wunde‹.
Wortbildungen:
(a. 1438; dazu bdv.: vgl.
),
›wässriger Extrakt von Helichrysum stoechas, Stechkraut‹, eines Wundheilkrautes (a. 1658),
›Abgabe für ein angestochenes Weinfaß‹ (a. 1597),
(Beleg s. v.
),
in der Verbindung
›zu Hieb und Stich kommen‹,
›stechende Spitze‹ (a. 1627; dazu bdv.:
1
1),
ein alkoholisches Destillat gegen Stichverletzungen (a. 1658).