steuerbar,
Adj.
Obd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl. , , , 1, , , , ; weitere Untertanenpflichten bezeichnend: , 2, , 1
3, , , .Syntagmen:
j
. (z. B. die untertanen
) / [Wirtschafts- und Rechtseinheiten, z. B. die müle, das dorf
] s. sein, der herschaft / stat s. sein
; jn. s. machen
; die steuerbare vogtei, das steuerbare gut / lehen / eigen
.Belegblock:
daz gantz dorff [...], sie geben der herschaft guͤlte oder nicht guͤlte, sind gen Rote stewrper, vogtber, gerichtper, dinstper.
das wir den obgenempten berg [...] zuͦ einer alppe gemacht han fuͥr stuͥrbar guͦt in allen dem rechten.
Steürbar / Der steür vñ schatzung gaͤben muͦß. [...]. Steürbare vogtey / Die zinß od’ steür muͤssend gaͤben.
Es sollen auch unser jetweders underthonen [...] getrew, gehorsam, bottbar, steurbar, raißbar, gerichtbar, dienstbar, satzbar und gewertig sein.
yederman, frauen und man, die in der herrschaft sitzen, die steurbar, dienstbar und vogtbar alltag sind.
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Vgl. ferner s. v. .