sterbhaupt,
das
;
–/-er
+ Uml.
›von den Erben zu leistende Abgabe eines Stückes Vieh an die Grundherrschaft, wenn ein Gut nach dem Tod des Besitzers an die Erben übergeht‹ (so das Glossar zur u. a. Quelle);
vgl. (V., unr. abl.) 4,  5.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  2.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
, Hs.
1641
):
Man hat auch das sterbhaubt in disem ambt von man und weib, destwegen sie sich mit dem gruntherrn vergleichen müessen.
Ebd. (Hs.
1523
):
do ist man sterbheupter schuldig das nagst viech nach dem pesten, eß sei roß oder kue.