steigern,
V.
1.
›den Preis anheben, erhöhen, in die Höhe treiben‹; tropisch (auf Personen bezogen): ›jn. stärker belasten, von jm. mehr verlangen‹; Wortbildungen:
steigerung
steigerung der heirat / kindstaufe
›Erhöhung der Gebühr für Heirat, Taufe‹).Belegblock:
Darnach der ander gemein hauffe mit wuchern, steigern, ubersetzen, uberforteilen.
Die baurn und edelleuthe schetzen und steigern itzt alles, was nur auff den Marckt kompt.
mundus scharret, kratzet, geitzet, steigert, ringet nach grosser gewalt.
wer mit seinem handwerck kan steigern, servi, ancillae, item Iuristae, sehet auch mit zu, Wenn ein boͤse sache verteidingen.
davor wollen wir [...] den gemelden Hanßen und seine Erben wie gerührt nicht steigern in den Zinßen.
Steygern / thewer machen.
Jr sollen auch ainen ersamen rat gemelter stat höcher nit staigern noch anhaischen, dann ainem jeden sein besoldung in der musterung gemacht ist.
umb öesterliche zeit umb schulden oder andern weltlichen sachen die sacrament und beicht nicht vorzuhalten, vil weniger sonsten durchs jahr ain staigerung der heirathen und kintstaufen anmaßen.
las ich die [...] staigerung des uberzinß allermassen bei meiner obbemelten vorigen handlung verbleiben.
2.
›etw. versteigern, gegen Höchstgebot verkaufen‹; konversosem: ›ein höheres Gebot abgeben‹.Belegblock:
Auff ein failding bieten. [...]. Staigern / das ist mehr auff ein ding bieten.
Ebd.
N iiijv
: Staigern. Verganten. Auff ein ding schlahen.
Steigeren / Auffschlahe͂ / Mer auff ein ding bieten. Licitari, Pretium amplificare.
wenn die pott und steigerungen innert dem bestimpten zyt der dryen wuchen täglich geschechen.
Steygern, Ganten / an der Gant verkauffen.