statteilen,
V.;
nach der Schreibung
-ai-
des Belegs eher zu (
der
) als zu (
die
); Motivation undurchsichtig; vgl. (
der
),  3.
›etw. (ein Gut) teilen‹.
Zur Sache: zur Rechtsrelevanz s. die Erläuterungen im Begleittext der Ausgabe, vgl. dazu (s. v.
Kurmede
).

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. , Anm. (
mosfrk.
,
1481
):
were ein lehngut, dat geerfdeilt wurde und gestaitdailt bis zuw neun deilen, ieklicher muste und sulde sein deil empfangen und empfenklicher hant besitzen und verkurmeden.