statteilen,
V.;
nach der Schreibung -ai-
des Belegs eher zu (der
) als zu (die
); Motivation undurchsichtig; vgl. (der
), 3.›etw. (ein Gut) teilen‹.
Zur Sache: zur Rechtsrelevanz s. die Erläuterungen im Begleittext der Ausgabe, vgl. dazu (s. v.
Kurmede
).