statknecht,
der
;–/-e
, auch -Ø
.›Bediensteter einer Stadt, zuständig für Polizei-, Gerichts-, Botendienste u. ä.‹;
Syntagmen:
den s
. [wohin] schicken, jm. den s
. [für Polizeidienste] leihen
; der s. fürgebieten, das schwert ausziehen, jn. angreifen / büssen / pfänden
; dem s. jn. überantworten, dem s. befelen, zu [...]
.Wortbildungen:
statknechtenampt
Belegblock:
2 m. eyme stadknechte vom Elbinge, der eyne last birs brachte.
so der Richter oder Stadknecht umbgehet und einen Buͤrger buͤsset oder pfendet.
das denen, so nicht bezaleten, der Stadknecht und Landrichter ins hauss geschickt wurde.
Ebd. (o. J.):
Denn wen einer ein Marktmeister oder stadtknecht ist, damit man ihn kend, so tregt er ein messer an der seyten.
Præco, curio. ein außruͤffer. i. statknecht. Bibactes. ein schreyer.
Ebd.
Ii ijv
: Præco, der etwas auß des rhats befelh offentlich verkundigen muß.
Buͤttel. Rahtsbott. Gerichtsbott oder Gerichtsknecht / der das Gericht zusammen beruͤfft / die Partheyen zitiert ec. Werden an etlichen enden Stattknecht / Gemaine Voͤgt / Vnderamptleut / Geschworne Gerichts oder Rahtsknecht / Fronbotten vnd Pedellen genannt.
Stattknaͤcht / Weybel oder ein herrenknaͤcht / portner. [...]. Stattknaͤchtenampt.
ist er in der kirchen von den statknechten angriffen und für den herrn burgermaister in sein haus gefuert worden.