stathalter
(md., vor allem wmd. auch
stathälter
),
der
;
-s/-Ø
.
›Vertreter einer Herrschafts- oder Funktionsperson unterschiedlichen, aber oft hohen Ranges mit deren voller Machtbefugnis oder mit abgestuften Aufgaben‹, damit ›Inhaber einer Funktion, Stellung im herrschaftlichen, kirchlichen, administrativen System‹; auch für Engel als von Gott eingesetzte Hüter des Menschen gebraucht;
vgl. (
die
5,  14.
Syntagmen:
einen s. bestellen / nemen / setzen / haben, an js. stat orden / stellen
;
gottes s. sein
;
jn. für einen s. setzen
;
der s. Christi / gottes, des keisers / feldherren / bürgermeisters, eines hauses / gerichtes, einer latbank / kirche / probstei / vogtei, des obersten gewaltes; der s. Christi / gottes, des teufels, der s. zu Brandenburg, zu Meiland, am schultheissenampt, auf des reiches grenzen
;
der rechte s
.;
im bei- / abwesen des s
.
Wortbildungen
stathaltung
(dazu bdv.: , ).

Belegblock:

Luther, WA (
1521
):
der Bapst ist eyn stadthelder Christi.
die Papisten [...] seind nit ain har sein statthalter.
Schöpper (
Dortm.
1550
):
PRAEFECTVS: Vogt statthalter pfleger amptman befelchhaber vorstender vorweser ¶ schaffner trewtrager haußhalter.
Meijboom, Pilgerf. träum. Mönch
866
(
rib.
,
1444
):
So mochstu heisschen eyn guyt Moyses | Des du stathelder ind vicaris bis.
Koeniger, Sendgerichte (
mosfrk.
,
17. Jh.
):
ich thun bahn und frieden dem heiligen seend des allerheiligsten vatters und statthalters Christi des bapst zu Rom.
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
Diener / welcher Gottes Rath / Diener / Cantzler / Factor, Schaffner vnd Stadhalter ist.
Gille u. a., M. Beheim
158, 39
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
dis sein die burger so genem | der hochsten stat Jerusalem, | die unser muter ist, in dem | umbring sein sy [engel] stathalter.
Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
473, 18
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Ich Jorge von Poppenhausen, stathelder der pfarrkirchen zu Newbrunn [...], bekenn mit disem briefe.
Goldammer, Paracelsus
2, 56, 11
(
1531
/
4
):
der keiser, ob er schon alles allein tun möcht, soll ers doch nit tun. soll nit zu ihm nemben statthalter, sonder die, die vollen gewalt haben.
Anderson u. a., Flugschrr.
4, 6, 5
([
Straßb.
]
1524
):
das sie sich rhuͤmend heüpter der Kirchen / Stathalter Gottes / liechter der welt.
Maaler (
Zürich
1561
):
Eines anderen Statthalter mit gleychem recht vnd gewalt wie er.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs.
um 1474
):
Man sol verordiniren, das man habe vier vicarien, dye eins keysers vicarien sein und rechte stathalter zwischen dem mere, das yglicher hab ein zeichen des reiches
[weitere Beschreibung folgt].
Rot
341
(
Augsb.
1571
):
Proconsul, Vnter Burgermeister / Statthalter / der volmechtigen gewalt hat / wie der Obrist burgermeister zuhandeln.
Ebd.
358
:
Vicarius, Verweser / Statthalter / Lytenampt. [...] Vicarei, Verwesung / Stathaltung.
Moscouia
B 4r, 1
(
Wien
1557
):
Also hat Jaroplkh seine͂ Stathalter in Großneugarten gesetzt / vnd ist ain ainiger Herr der Reissen worden.
Ziesemer, Gr. Ämterb.
113, 38
;
Lau, Qu. Neuß ;
Hilliger, Urb. St. Pantaleon ;
Küther, UB Frauensee
265, 28
;
Wendehorst, a. a. O.
213, 47
;
Koller, a. a. O. ;
Merk, Stadtr. Neuenb. ;
Geier, Stadtr. Überl. ; ;
Köbler, Stattr. Fryburg ;
Kottinger, Ruffs Adam ;
UB Zug
2485, 1, 5
;
Rennefahrt, Recht Laupen ;
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. ;
Barack, Zim. Chron. ;
Uhlirz, Qu. Wien ;
Fuchs, Kart. Aggsbach ;
Wopfner, Bauernkr. Tirol
27, 34
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;