statgrabe,
der
.
›die Stadt schützender und je nach Lage, Größe und Zustand zugleich verschiedenen Zwecken (z. B. der Abwasserführung, besonderer Bebauung, der Fischhaltung) dienender Graben‹;
zu (
die
3 und (
der
1.
Rechts- und Wirtschaftstexte, auch Chroniken.
Syntagmen:
der s. jm. sein
›gehören‹;
im s. ertrinken, in den s. fallen, etw. in den s. bauen / setzen, die profeien
›Aborte‹
ire säs in den s. haben, der brunne aus dem s. fliessen
;
der alte s
.;
der weingarte am s
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1551
):
Die fischenz, item der statgraben sei allain junker Hansen.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1579
):
sollen alle profeyen, so in unsere stattgräben ihre seß von alters gehapt und noch haben, nochmals also bleiben.
Kollnig, Weist. Schriesh.
251, 44
;
Küther, UB Frauensee
153, 29
;
Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
191, 8
;
Vogel, Urk. Heiliggeistsp.
1, 559, 1
;
Vgl. ferner s. v. .