statgrabe,
der
.›die Stadt schützender und je nach Lage, Größe und Zustand zugleich verschiedenen Zwecken (z. B. der Abwasserführung, besonderer Bebauung, der Fischhaltung) dienender Graben‹;
Rechts- und Wirtschaftstexte, auch Chroniken.
Syntagmen:
der s. jm. sein
›gehören‹; im s. ertrinken, in den s. fallen, etw. in den s. bauen / setzen, die profeien
›Aborte‹ ire säs in den s. haben, der brunne aus dem s. fliessen
; der alte s
.; der weingarte am s
.Belegblock:
Die fischenz, item der statgraben sei allain junker Hansen.
sollen alle profeyen, so in unsere stattgräben ihre seß von alters gehapt und noch haben, nochmals also bleiben.
Kollnig, Weist. Schriesh.
251, 44
; Küther, UB Frauensee
153, 29
; Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
191, 8
; Vogel, Urk. Heiliggeistsp.
1, 559, 1
; Uhlirz, Qu. Wien .
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Vgl. ferner s. v. .