standreis,
das
.
›(frevelhaft als Besenreis verwendetes) fingerdickes Stämmchen‹;
zu (
das
2.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 48, 16
(
schwäb.
,
1639
):
Niemand soll unerlaubt weder in den gemäind- noch baurenhöltzer bösenreiß und raif hawen, bey straff von jedem standreiß ein gulden.
Ebd.
3, 485, 46
.