stamholz,
das
.›als Bauholz verwendbares, gerade gewachsenes Holz‹; wohl auch: ›Stammholz im Gegensatz zu Astholz‹ (welch Letzteres als Brennholz dient);
Belegblock:
eines jeden jahrs gleich einem jeden gemeindsmann den stammholz zu geben pflichtschuldig.
das mehr nutzes vom schlag- als vom stammholze zu gewarten.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 485, 40
.