stalhof,
der
.
›Wirtschaftsgebäude oder Hofraum im Umfeld einer größeren Wirtschaftseinheit‹;
vgl.
1
 2.
Wobd. / oobd.
Wortbildungen:
stalhofsgrabe
.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 755, 17
(
schwäb.
,
1580
):
Den stall under dem tantzhaus und meinem hoff will ich verordnen zu ainem stall- und pfandhoff.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1254
/
68
, Hs.
um 1380
):
Do der Deutschen herren stadel leit und der stalhof in ïrm mairhof.
Ebd. (
1577
):
mag er [wierth] ime [dib] das guet abjagen innerhalb des tachtropfens des stallhofsgrabens, so ist das guet sein wie vor.
Sexauer, Schrr. in Kart.
216, 18
(
nöst.
,
v. 1450
):
Die aber in dem nidern haws oder in den nachsten stalhöfen sind. die koment hin auf zu veirtagen.
Bretholz, Liechtenst. Herrsch.
224, 21
(
smähr. inseldt.
,
1414
):
so habent mein herrn noch ein stolhoff vnd ein traidchasten im mairhoff.