revocieren,
V.;
aus
lat.
revocāre
›jn. wieder, erneut (vor Gericht) rufen; zurückrufen, zurückziehen; widerrufen‹
(Georges, Neub.
).2, 4178
– Belege seit dem 16. Jh.
1.
›jn. erneut rufen, vorladen, herbeizitieren‹.Belegblock:
Reuocirn, Wider ruͤffen / einem herzu ruͤffen / wieder hollen.
2.
›etw. zurückrufen, in Erinnerung rufen‹.3.
›etw. widerrufen, rückgängig machen, zurücknehmen, revidieren‹.Belegblock:
Woͤllẽ ir das solchs alles vnkrefftig / vñ als zuͦ betrug der gleubiger reuocirt vñ widʼrüfft sol werdẽ.
Kurtzum er [Luther] solt nun revocirn | Und wolt doch niemand disputirn | Mit im und in zum kätzer machen.
das sie [aufrürische secten] nicht werden bestendig bleiben in irem ersten fürnemen, werden sie wie die ror bewegen, in die revocation abtreten.
Reuocirn [...] sein eigne Lehr vnd bekandtnus widerruͤffen / sein meinung widerumb aͤnderen.