reservat,
das
;
reservation,
die
;
aus
mlat.
reservatum
›das, was jm. vorbehalten ist‹
bzw.
reservatio
›Vorbehalt‹
(
Niermeyer
2002, 2, 1190
; vgl. ).
›ein jm. vorbehaltenes Sonderrecht, Privileg‹; speziell: ›Vorrecht des Nießbrauchs von Kirchengütern‹; dies metonymisch: ›regelmäßige finanzielle Einkünfte (aus Kirchengütern); Rente‹.
Bedeutungsverwandte:
; zur Metonymie: , (
das
), (
die
) 3, 2, 3, 3,
1
.
Syntagmen:
j. ein r. abtun / ausrichten / haben, jm. geben / rechten
;
die reservation
(Subj.)
gelten, der römischen majestät zugelassen sein
;
j. seine pfarre gegen ein r. verlassen, von den reservaten x ₰ bezalen / geben
;
die ausgedrukte reservation
.
Wortbildungen:
reservieren
›vorbehalten‹ (dazu bdv.: , ).

Belegblock:

Luther, WA (
1519
/
20
):
Zum funfften, das keine reservation mehr gelte, und kein lehen mehr behafftet werde zu Rom.
Anderson u. a., Flugschrr.
27, 2, 16
([
Erfurt
1522
]):
er
[Papst Hadrian]
schadt mir vff diesen tag ob drey hundert Ducatenn er hat all Reseruat ab gethon / deren ich dann eyns hab / vnd werenn mir yetzund angangen tzwey Canonicat vnd ein pfar.
Ebd.
4, 1
:
er
[Papst Hadrian]
wil kein Reseruat mer geben [...] er will auch das keyner mer dann ein pfrund hab.
Chron. Strassb. (
els.
,
A. 15. Jh.
):
er [der babest] gap vil reservaciones, dovon etliche arme schuͦler ire gracien und pfruͦnden verlurent, und hielt sich me mit den edeln und richen denne mit den armen.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1557
):
von irn beneficien, pensionen, reservaten, dergleichen auch von allen irn renten, gülten, einkommen und nutzungen.
Hauber, UB Heiligkr. (
schwäb.
,
1508
):
das der genant her Balthassar Fischer dem vermelten doctor Laurentzen Hornstanner ain ziemlich reservat [...] lebenlang [...] geben und rechten soll one widerred.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
Zu dem hat der bapst seine monat oder reservaten.
Rot
347
(
Augsb.
1571
):
Reseruirn, Hindersich behalten / sparen / vorbehalten. Reseruat oder Reseruation, Vorbehaltung / das / so jm einer hat vorbehalten.