regent,
der
;
–/-en
; in 2 auch mit lat. Flexion;
aus
lat.
regēns
, Gen.
regentis
›Fürst, Regent‹
(
Georges, Neub.
2, 4108
); auch
›Leiter, Lenker‹
(geistlicher Institute, Schulen), dies eventuell unter Einfluss partizipialer Fügungen wie
mlat.
magister regens
(
Pfeifer
2000, 1101
; ) sowie
mlat.
regens
›Universitätsprofessor‹
(
Niermeyer
2002, 2, 1174
).
– Seit E. 15. Jh.
1.
›Machthaber, Herrscher, Oberhaupt (eines Territoriums, Landes usw.)‹; im Kontext religiöser Gemeinschaften bzw. Institutionen speziell: ›religiöses Oberhaupt, religiöser Führer, Vorsteher‹; dabei Tendenz zu: ›Lehrer, Unterweiser‹; teils erfolgt eine Spezifizierung durch die Attribute
weltlich
oder
geistlich
; auch ütr. auf Gott bzw. Jesus Christus als Oberhaupt allen Seins sowie vereinzelt auf unpersönliche Bezugsgrößen wie beispielsweise die
elemente
; verallgemeinert: ›Obrigkeit, (gegenüber den
untertanen
) übergeordnete Person mit Machtbefugnissen‹.
Phraseme:
jn. für regenten über grosse eier halten
›jn. in seiner Funktion als Oberhaupt, Herrscher nicht ernst nehmen‹.
Bedeutungsverwandte:
, 1, 1; 2, (
der
), , ; vgl. , , 1; 2.
Gegensätze:
1, (
der
).
Syntagmen:
den regenten erziehen, die regenten töten lassen
;
ein r
. (Subj.)
got fürchten, sein ampt ausrichten, gute diener haben, wissen, wie [...], über die sterne gesezt sein, die regenten
(Subj.)
etw. ausstehen, das volk leren, den son gottes nicht annemen, ires amptes recht gebrauchen
;
j
. (z. B.
der fürst / priester / schriftgelerte
)
ein r. sein, j. mit jm. r. sein, der babst kein geistlicher r. sein
;
etw
. (Subj.)
an dem regenten gelegen sein, durch die regenten geschehen, got
(Subj.)
die guten durch böse regenten regieren, j. Moses nicht für einen regenten haben, etw
. (Subj.)
einen ursprung von den regenten haben, j. zum regenten taugen, jm. die elemente zu regenten setzen
;
der r. des landes / volkes, der ganzen creatur, aller engel, aller welt
(jeweils gen. objectivus);
der r. im reich, über die kirche
;
der böse / fromme / geistliche / gute / junge / oberste / vornemste / weltliche r
.
Wortbildungen:
regentin
›Herrscherin, Königin‹ (dazu bdv.: ; vgl. , 1, 1, ).

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
653, 19
(
Lübeck
1639
):
ein Regent muß gute Diener haben / vnnd selbst wissen / wie er Vernuͤnfftig mit Lob vnnd Nutzen regieren soll.
Luther, WA (
1523
):
Der Fuͤrst ist ein weltlicher Regent, welchem gebuͤrt das Schwert, nicht das Predigampt zu versorgen.
Ebd. (
1524
/
7
):
wenn ein Regent, Prelat, Fuͤrst und Herr, Buͤrgermeister oder Richter nicht Gott fuͤrchtet, so wird er sein Ampt nicht wol ausrichten.
Ebd. (
1527
):
Wir woͤllen Moses nicht fuͤr ein regenten odder gesetzgeber mehr haben, ja Gott wil es auch selber nicht haben.
Ebd. (
1529
):
so thun sie [die Bauern] die augen zu gegen die Last und Muͤhe, so weltliche und geistliche Regenten ausstehen muͤssen.
Ebd.
552, 32
:
an Gott des Himels, jrem
[der Himmelskörper]
und der gantzen Creatur Regenten ists alles gelegen.
Ebd. (
1537
):
Geschicht etwas guts durch frome Fuͤrsten und Regenten, so treibet und foͤrdert ers, Geschicht etwas boͤses durch boͤse Regenten und Tyrannen [...], so verhengt ers.
Ebd. (
1537
):
die Hohenpriester, Phariseer und schrifftgelerten, priester und Leviten waren die regenten, die das volck leren solten.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
397, 4288
(
Magdeb.
1608
):
Das er [Grawkopff] aber die Elementen / | Vns allen setzet zu Regenten / | Wil sie fuͤr Weltherren ansehen / | Kann Jch auff die weiß nicht verstehen.
Chron. Köln, Koelhoff
3r, 40
(
Köln
1499
):
Sij [...] blasphemieren got. den Regenten aller werlt.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Mainz
1550
):
Das Kind ist vns geborn, das aller Engel regent ist.
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
wie ich vermerck, wöllt jr [das Volck] lieber diese zu euwer Frauwen vnnd Regentin haben [...] wann mich als ein starckmütigen vnd Mannhafften Ritter.
v. d. Kolk, Linck. Erb.
1978, 254, 16
(
Nürnb.
1536
):
Also werden sie [Fuͤrsten vn̄ Oberherren] bey menigklich im hertzen für geukel maͤnner vnd regenten vber kroß ayer gehalten.
Dietrich. Summaria
28v, 30
(
Nürnb.
1578
):
Solches vrtheil [...] hab Dauid lang zuuor weißgesagt / das die Bawleute / das ist / die Regenten / Hohenpriester vnd Schrifftgelerten im volck / den Son Gottes nit annemen wuͤrden.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
Heint ist einer Herr vnd Regent; | So baldt sich das Glückradt vmbwendt, | Ist er ettwann ein vnterthan.
Lauterbach, Orhein. Rev. (
nalem.
,
v. 1509
):
[die lererin Brigitta] seit, alle stroff der lendern hett ein vrsprung von den regenten.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Wer nicht zu weit zuthut ein aug / Gar nichts der zum regenten taugt.
2.
›Angehöriger einer Regierung, eines Regierungsorgans (z. B. eines städtischen Rates)‹; speziell: ›Mitglied des
reichsregiments
‹ (nur im Pl.
regenti
[sic!] belegt); auch: ›von einem Machthaber eingesetzter Vertreter, Statthalter (in einem Territorium)‹.
Gehäuft berichtende Texte.
Bedeutungsverwandte:
, , 1; 2, (
der
) 7, 1; vgl. .
Syntagmen:
die regenten aus den bürgermeistern klauben
;
die regenten
(Subj.)
handeln, eine sache anstellen, die regenten antwort geben, anfangen zu regieren
;
die appellation vor den regenten geschehen, jn. zu einem regenten lassen, jn. zu regenten
(Pl.)
verordnen, jm. vorsetzen
;
die regenten des königs Karl, des römischen reichs, die regenten der herschaft von Österreich
(jeweils gen. subjectivus),
der r. des landes
(gen. objectivus);
der neue r., die obersten regenten
.

Belegblock:

Luther, WA (
1522
):
Daruͤmb soͤl ein fuͤrst alle acht ader vierzehen tage einen newen amptman und regentten haben [...], welcher im dan gefelt, den neme er an.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1516
):
weiter ist zu merken, das man auß den dreizehen alten burgermaistern nachmals klaubet die siben obersten regenten.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
die appellacion [...]
[soll]
fúr vnse gnedigstẽ herrschaft von Osterrich Landtvogt / Regenten vnd Raͤte [...] geschehen.
Bachmann, Morgant (
halem.
,
1530
):
Der kŭnig Hermin, sin bruoder, der inn Franckrich gfaren ist, hat inn
[den
aller boßhaftigesten wüetrich
]
zuo einem regent des landes gelăssen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
Anno dni. 1521 da haben des römischen reichs regenti zuͦ Nierenberg angefangen zuͦ regieren.
Ebd. (zu
1552
):
Auf 9. april anno 52 haben die kriegsherren, chur⸗ und fürsten, dise [...] personen zuͤ ratgeben aufgesetzt und zuͤ regenten verordnet.
Vgl. ferner s. v. 11.
3.
›Leiter einer Schule, Universität‹; im Beleg bildlich; anschließbar an 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 1; 2.

Belegblock:

Gajek, Seidelius. Tych.
16, 17
(
Breslau
1613
):
[der Gott Merkur]
Setztet Dionys zum Regenten / | Jnn der Schul vber die Studenten, | Weil die Schul ein Pflantz garten sey / | Vnd Grund allr Reich vnd Policey.
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 97
.