reformatio(n),
die
;-Ø/-en
, teils mit lat. Flexion;reformaz,
reformazie
.1.
›Wiederherstellung von als bewährt, authentisch besser empfundenen Gegebenheiten mit dem Ziel der Verbesserung bestehender Vehältnisse‹; auch: ›Umerziehung / Umbildung einzelner Personen unter Rückgriff auf ältere und im Sinne neuerer Verhältnisse‹ (von geistlichen und weltlichen Institutionen, deren [Regel]systemen und Menschen gesagt); eine reformation
kann gewaltsam erfolgen und ungeachtet ihrer ursprünglichen Motive nachträglich negativ bewertet werden (dann auch im Orientierungsfeld mit entsprechend kritisch aufgeladenen Ausdrücken: 6, (der
) 9, 1
1, , ); vgl. 1.
Vielfach Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
j. die r. anstellen / aufrichten / ausgeben / läuten / machen / rufen / verursachen, zu nuz begreifen, jm. die r. verordnen
; j. die landsartikel r. nennen
; die r
. (Subj.) [wann] sein
, [von wo] ausgehen, (durch jn.) geschehen, in götlicher schrift den grund haben
; die zerstörung aller stifte / klöster
(Subj.) die beste r. sein
; j. der r
. (Gen.) bedürftig sein, vornemen, die domheren sich der r. besorgen
; j. auf eine r. denken, die bischöfe / prälaten
(Subj.) in der r. nicht gehorsam sein, die geistlichen
(Subj.) mit irer r. brechen, j. nach der r. etw. empfangen, jn. anzeigen, zu einer r. frauen nemen, den babst zu einer r. bringen
; ˹die r. des ordens, des geistlichen staates, der kanzlei / kirche / münze / polizei, des keiserlichen kamergerichts, der geistlichen / universitäten / weltlichen herren
˺ (gen. objectivus), die r. des herren, der herren
(gen. subjectivus); die r. in der kirche, in
[+ Stadtname], in anno
[+ Jahreszahl], in den schulen, mit frommen christen, von des glaubens wegen, zu
[+ Stadtname / Gebietsname]; die alte / christliche / geistliche / gemeine / götliche / gute / königliche / neue / nüzliche / starke r
.; die blutrünstigkeit / übertretung, das werk, die commissarien / räte der r
.Belegblock:
das [...] men [...] erber, redlich und gotlich wege und weise vorneme eyner reformacien ires ordens.
Eyn gemeyn vorstorung aller stifft und kloster were hyrnyn die beste reformatio.
als die solch gros werck, der reformation hetten angericht.
sich die domherrern und vil andern allerlei anhank, gwalt, reformation, kreich, schatzung besorgten.
nachdem wir newlicher zeitt unsere alte reformation gemeinen burgerschafft zu nutz und gutem [...] erleutern und [...] begreifen laßen.
eher dan die reformacion unsers g. h. von Sachsen diser silbrin munz halben ausgangen ist.
man kan dye reformatz nit außgeben dann mit gewalt und pene zu verorden.
das ein gemein reformacion geschehe des geystlichen states und des weltlichen.
Uff die zitt was ain refermatz zu Zürich von des gluben wegen.
Reformation (die) Verbesserung durch die zuchthuͤter oder zuchtherren angesaͤhen.
Bemelter graf Christof [...] ist [...] ein rechter reformator gewesen, das sich niemands gegen im [...] widersetzen dörfen.
Reformation, Vbermachung / wider gestaltung / aͤndrung / widerauffrichtung.
solhs saltz in dem gesatzten kauff durch unnser reformierer gemacht und gesetzt nicht geben möchte, so sol [...].
2.
›die von Luther ausgelöste Kirchenreform‹ (Spezialisierung zu 1).Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
Luther
(Subj.) eine r. machen
, [wo] vornemen
; die r
. (Subj.) not sein, jm. nicht wol lauten
; die r. der kirche / religion
; die r. im jar
[+ Jahreszahl]; die christliche / evangelische / gemeine / kluge / neue / starke r
.Belegblock:
Jch meine ia, ich hab ein Concilium angericht und eine reformation gemacht, das den Papisten die ohren klingen, und das hertze bersten wil fuer grosser bosheit.
Aber bruder Ludder ist vil kluͦger reformation tzu machen, wie man babst, cardinel, bischove, fursten, landt und leut, adel, pfaffen, kauffleut, universitet regiren sol.
Als dann propst und capitel zum Großen Münster Zürich in anfang der reformation der kilchen, im 1523 jar beredt und angenommen.
3.
›Regelwerk‹; häufig: ›Dokument, in dem die Änderungen, die mit einer spezifischen reformation
einhergehen, festgehalten werden‹; selten: ›gesprochene und erinnerbare Worte mit derselben Funktion‹; als Metonymie zu 1 und 2 auffassbar.Syntagmen:
j. die r. lesen / verfassen / verlesen
; die r
. (Subj.) [wo] verbleiben, fürgeschrieben, durch jn. gemacht sein
; begriffe
(Subj.) in der r. verfallen, etw
. (Subj.) inhalt / laut der r. geschehen, etw
. (Subj.) nach der r. beschehen
; die r. der stat
(gen. objectivus), der fürsten
(gen. subjectivus); die heilige / keiserliche / königliche / neue r
.; die titel / überschriften der r
.Belegblock:
D. Luther will euch auch eyne Bulle und reformation leßen, die euch nit wol lautten wirtt.
Das alles sol bescheen lut vnd jnhalt diser vnser reformacion / ordenung / statut / vnd gesetze.
In diser nachuolgenden Tafel oder Register. werdẽ begriffẽ. die Titel vnd vberschrift. der gesetze. der Newẽ Reformacion der Stat Nurẽberg.
Ir gsetz unnd reformation | Ist fürgeschrieben yedermon.
1617 hatte der Vogt [...]
anbevolen, daß sy järlich die revermation uff den kanzlen verläsen laßen sölle. Der [Cantzler] vnser hoͤfflich geuchisch wesen | Von stuck soll zuͦ den stucken lesen, | Artickel / reformation, | Wo ein yeder gouch sol ston.
der gemain geschriben recht, der guldein bull und ander peen und in der gemain reformacion, zu Frankchfurt durch
ihn,
seine kurfürsten und ander [...] fürsten [...] gemacht. Reformation beeder stött Khrembs und Stein [...] alda der stett freyhaiten, hanndvest und statuten, [...] verfaßt.