redhibieren,
V.,
aus
lat.
redhibēre
›wiedergeben, zurückerstatten‹
(
Georges
2, 2251
).
›unter Rückforderung des Kaufpreises dem Verkäufer sein Produkt aufgrund eines vorliegenden Mangels zurückgeben‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  2.
Wortbildungen
redhibition
(dazu bdv.: , , ).

Belegblock:

Rot
345
(
Augsb.
1571
):
Redhibirn, Wider geben / widerumb zustellen. Etwas gekauffts / dem verkauffer wider geben. Vlpianus. Redhibition, Reichnus / widergab / zustellung.