rechtschaffen,
auch
rechtgeschaffen,
Adj.
– Mittleres bis späteres Frnhd.
1.
nach den Wertvorgaben der jeweils in Rede stehenden Sinn- und Handlungswelt: ›moralisch gut, rechtschaffen, integer, anständig, fromm‹ (von Personen und ihren Handlungen); ›rein, unschuldig‹ (vom Gewissen); offen zu 2; vgl. (Adj.) 1; 7.
Bedeutungsverwandte:
, 2, .
Gegensätze:
2.
Syntagmen:
r. einschlafen, r. an seinem got sein, sich r. gegen jn. halten
;
der rechtschaffene bischof / diener / knecht / kriegsman / meister / prediger, die rechtschaffene kinderzucht / ordnung / Veronica, das rechtschaffene leben, die rechtschaffenen amptleute / kavaliers / priester
; subst.:
etw. rechtschaffenes volbringen
.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Rechtgeschaffen kinder zucht vnnd vnderweissung der Jugennt.
Schade, Sat. u. Pasqu. (
md.
1521
):
einen rechtgeschaffen bischof weiß ich bei meiner seel in ganzem teutschem lant nit zuͦ finden.
Bergmann, Ambr. Liederb. (
Frankf.
1582
):
Schaw zu las dich nicht affen, | der kleffer seind so viel, | halt dich gegen mir rechtschaffen.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
die nicht vbel thun [...] vnnd noch einen tropffen rechtschaffenes Gewissens bey sich haben / daß [...].
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
Soln wir vns beweisen | [...] | Vnd vns jhm ergeben, | Jn rechtschaffnem leben.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
der pfarrer als ain rechtgeschaffner diener Christi hat mer gott, dann dem lugenhaftigen menschen wöllen gehorchen.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
226
(
Nürnb.
1517
):
vom menschen wirdet auserhalb des mittels nichts rechtgeschaffens volbracht.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
74, 31
(
Nürnb.
1548
):
das Gott sein wort vns genedigklich offenbaren / rechtschaffene Prediger geben / vnnd vnsere hertzen so erwecken woͤlle.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
so viel rechtschaffner Cavalliers, ihrem vorgeben nach, so schimpfflich und vntrewlichen angeführet.
Goldammer, Paracelsus
4, 247, 17
(
1530
):
niemants wird bleiben als allein die, so das gebrauchen mit rechtschafner ordnung, die uns got geben hat.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1529
):
seine aigen sün [...] het(ten) sich rechtgeschaffen gehalten und zimlich zuͦ dem iren gesechen.
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 18, 17
([
Augsb.
]
1548
):
so ist das ain rechtschaffner frummer Weltman / der auch im finstern [...] dir nicht unrecht thete.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
3, 4
(
mslow. inseldt.
,
1612
):
alß er die wort geśProchen, [...] hatt er drauf geśagt er wol ein wenig śchlaffen, Jśt drauf rechtśchaffen eingeśchlaffen
(›gestorben‹).
Mathesius, Passionale ;
Logau. Abdank.
169, 22
;
Baumann, a. a. O. ;
Wickram
4, 10, 8
;
Barack, Zim. Chron. ;
2.
nach den jeweils gültigen Normmaßstäben: ›gut, richtig, vollständig, vollkommen‹; bezogen auf epistemische Wahrheitskategorien: ›wirklich, Realität habend‹; ›echt, wahr, aufrichtig, authentisch; mit gläubiger Ernsthaftigkeit‹ (häufig von der Aufrichtigkeit religiöser Einstellungen und der Verlässlichkeit entsprechender Handlungen gesagt); offen zu 3; vgl. (Adj.) 2; 10; 11.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
die freunde
)
r. lieben, den glauben r. machen, etw. r. verstehen
(z. B.
aus dem grunde
),
sich r. mit jm. verbinden
;
der glaube, die lere r. sein
;
die rechtschaffene busse / gegenwärtigkeit / liebe / predigt / reue, das rechtschaffene leid / schauen / werk, die rechtschaffenen christen
; subst.:
etw. rechtschaffenes kaufen
.
Wortbildungen:
rechtschaftig
(wohl Analogbildung zu ›wahrhaftig‹).

Belegblock:

Boon, St. Prätorius
87, 39
(o. O.
1593
):
Das auch Gott durchs Creutz vnsern Glauben vnd Gebet úbe / vnd gantz gúlden / bewert oder rechtschaffẽ mache.
Ebd.
91, 13
:
Gott verlest vnd verstóst keinen nicht [...] mit welchem er sich ein mal rechtschaffen verbunden hat.
Luther, WA (
1530
):
Hoc exemplum est Pauli. Er war warhafftig, rechschafftig, ex corde docebat et vivebat.
Ebd. (
1531
):
Das ist aber die rechtschaffene gegenwertigkeit und grosmuͤtigkeit des Glaubens, das ein Mensch, [...], nicht anders redet undt thut, denn wie Christus in jm redet undt thut.
Ebd. (
1535
):
das unser glaub, wie schwach er ist, dennoch rechtschaffen sey.
Ebd. (
1538
):
die rechtschaffenen Christen sind duͤnne geseet.
Ebd. (nach Druck,
Jena
1558
):
Auff den Glauben wird folgen zu seiner zeit ein rechtschaffens vnd offenbarlichs schawen, Da das, so jtzt verborgen vnd vnsichtbar ist, wird offenbar [...] werden.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
77, 1075
(
Magdeb.
1608
):
Das ich rechtschaffen aus dem grund / | Die aller gringste sach verstund.
Harms u. a., Alberus. Fabeln
35, 34
(
Frankf./M.
1550
):
jr soltet wol so viel meinthalben thun / das jr mir etwas rechtschaffens keuffet.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
dardurch jhre Hertzen zu rechtschaffener Rew vnd Leid erweicht werden.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
191, 31
(
osächs.
,
1542
/
70
):
so were nicht unschickerlich [...] dieselben teter [...] durch die kirchendiener zu rechtschaffener buß [...] anhalten [...] zu lassen.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
175r, 28
(
Leipzig
1588
):
darinne [fuͤnffte Gebot] nicht allein der eusserliche Todtschlag [...] verboten / vnd dagegen rechtschaffene Liebe vnd Freundschafft / allen Menschen geboten ist.
Ebd.
176r, 32
:
die jhre Freunde rechtschaffen vnd von Hertzen lieben.
Dietrich. Summaria
22v, 25
(
Nürnb.
1578
):
Jst die lehre rechtschaffen / so sollen wir sie mit glauben annemen.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
[der ander] lobte sie [Jungfraw] mit lieblichen worten, vnd daß die Schwartze Haar allezeit mehr [...] Rechtschaffner Standhafftiger Vertraulichkeit im Leibe hätten als andere.
‒
Vgl. ferner s. v. .
3.
›genau; e. S. angemessen, ordentlich‹; als Gradadverb: ›ordentlich, sehr, richtig‹; vgl. (Adj.) 2; 16.

Belegblock:

Holland, H. J. v. Braunschw. V. e. Weibe (
Wolfenb.
1593
):
Mit derselben [Frawen] bin ich rechtschaffen lustig gewesen.
Ders., H. J. v. Braunschw. V. e. vngerat. Sohn (
Wolfenb.
1594
):
Das habe ich jhnen gleichwol vor dißmal rechtschaffen verkogelt.
Mieder, Lehmann. Flor.
342, 13
(
Lübeck
1639
):
sagt einer zum andern / jhr seyd ein rechtschaffen Conterfet eines Schalck / der ander antwortet / vnd jhr das lebendig Original.
Bobertag, Faust (
Frankf.
1587
):
Welchs dann gemeinlich aller Weibern art ist [...] wie sie sich rechtschaffen auffmutzen [...] Koͤpffen / Haͤwblen / vmb den Arß fuͦttern.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
wolten sie [Obrigkeit] sich verthaͤtigen / so wolte ichs nicht hoͤren / sondern sie auff die Tortur spannen / sie rechtschaffen hernehmen lassen.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
welcher Mensch so vermessen | Wolt in der Bußzeit Fleisch essen, | Den sol man [...] | [...] hangen, | Das man würck ein rechtgschaffne buß.
Qu. Brassó
5, 464, 7
(
siebenb.
,
1613
):
Bin ich mit meinem Schwager [...] rechtschaffen fröhlich gewesen.
Ebd.
486, 19
:
Diesen Abend habe ich meinen Jungen zum Valet dieses Jahrs rechtschaffen abgeschmiert, denn er hat es wohl verdienet.