rechtsaz,
der
;rechtsatzes/rechtsätze
.›in einem juristischen Verfahren relevantes Schriftstück‹ (allgemein); ›(in der Regel auf
klage
2, antwort
2, rede
3e; 9 und wiederrede
folgender, schriftlich formulierter) Antrag auf Urteilsfindung in Rechtsangelegenheiten, vor Gericht vorgelegtes Rechtsbegehren in Form einer Klageschrift oder in Form einer darauf bezogenen Verteidigungsschrift‹; wohl auch: ›Schriftsatz, der eine Verfahrensverzögerung verursacht‹; resultativ: ›Urteilsspruch‹; im Schweiz. Id.
(s. u.) tropisch: ›Gerichtstag‹ (a. 1565); im Rwb
(s. u.): ›Gerichtskosten‹ (a. 1498/1501); Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
einen r. eröfnen / tun / verziehen / vorbringen, hinten ansetzen
; der r
. (z. B. durch prokuratoren / redner / richter
) beschehen / geschehen, die rechtsätze sich häufen
; auf einen r. bedacht nemen / ratschlagen, bescheid geben, recht dingen / erkennen, ein urteil sprechen, jn. bis an einen r. anklagen, etw. in / mit einem r. begeren, mit einem r. hören, zu rechtsätzen kommen
; der r. des klägers
; der aufgelöste / endliche / geringe / schlechte / unnotdürftige / unnütze / vermeldete / wilkürliche r
.; der verstand eines rechtsatzes, die erläuterung / sicherheit der rechtsätze
.Wortbildungen:
rechtsatzung
Belegblock:
dz die rechtsetze durch die geschwornen redener geschehen.
nachdem bißher in geringen, schlechten rechtsetzen, als auf begerte dilation und termin etc., bedacht genomen und volgendts [...] darauf gerathschlagt worden, darauß gevolgt, daß sich dieselben geringen rechtsetz gehauft, [...].
Ebd.
98, 8
: setzen wir, daß erstlich uff geringe rechtsetz, als ratione termini [...], die beisitzer jederzeyt solche relationes uber einen tag, [...] nit verziehen [sollen].
Ebd.
111, 5
: So ordnen wir, daß fürhin jeglicher procurator sein prothocoll bey seinen gethanen pflichten besichtigen und keinen unnottürftigen rechtsatz thun [...] soll.
Welche parthy aber der eegemelten condemnacion vor entlichem rechtsatz in irem fürbringẽ nit begert die solte darnach damit nit zu gelossen [werden].
Ebd.
103, 23
: Wan einer syn schmach achtet [...] vñ in synem rechtsatz begert ym solich schmach abzulegen mit geldt.
dz nach Meynung sehr vieler Doctoren dieses der rechte Verstand oben vermeltes rechtsatzes sey.
Also der genante Bartel Rysener eher syner schulde eynen rechtsatcz vorbrenget unde fraget umbe recht.
Dhweil durch die schöpfen [...] auf beder partei zuletste ingefelte rechtsecze ein urtel gesprochen, [...]; und ist darumb mit seinem widerteil zu rechtseczen und urteiln komen.
als wir in raͧtswise [...] ir clag, antwurt, red und widerred und rechtsatzung in nachvolgender form volfuͤrt und getan habend.
Also uf beider teil clag, antwurt und allen fürtrag und gethonem rechtsatz, nach der leng gnuͦgsam verhört, [...] so haben wir [gesprochen].
uff zinstag for liechtmess komend die riechter all ge Huffingen, und mornens an der mitwoch klagt man sy an bis an rechtsatz.
die [besigelt brieff] sollen wir oder die Richter [...] mit vffgeloͤßtẽ rechtsatz hoͤren / wo ouch vns [...] beduchte not syn / moͤgen wir ampts halb den Rechtsatz hind ansetzen vnd wytter erfarung der sach haben.
Ain ieglicher cleger oder antwurter mag in dem beschluß siner clag oder antwurt, red, widerred oder gegenred, doch vor entlichem rechtsatz, meldung thun.
auf baider partheien wülkürlichen rechtsatz ist vom schulthaissen und ainem erbarn gericht [...] ainhelligclich [erkant worden].
Die benanten erbern leut hab ich an die schrann gesetzt durch besser sicherhait und erleutrung der rechtsecz, dasz dem rechten nicht entzogen wurdt.