rechenschaft,
die
;
–/-en
.
1.
›Kostenaufstellung, Abrechnung für eine erbrachte Leistung‹; meist in Gefügen mit
tun, geben, halten, machen
: ›vor jm. (einer höheren Instanz) einen Rechenschaftsbericht ablegen, Bilanz ziehen, einem Auftraggeber gegenüber Auskunft über Einnahmen und Ausgaben erteilen‹;
vgl.
1
 3.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
 1,  4; vgl.  1,
1
 2.
Syntagmen:
die r. empfangen / geben / machen / tun
(mehrfach),
mit jm. halten, jm
. (z. B.
dem komtur / rat, den amptleuten, den freunden des rats
)
r. tun, j
. (z. B.
der zinsmeister / baumeister / schafner / treuhänder, die herren / verordneten
)
jm. r. tun
;
j. am dienstag, aus den registern, von dem gut, vor dem bürgermeister r. tun
;
j. etw
. [einen Betrag]
in der r. schuldig bleiben, etw
. (Subj.)
nicht in eine r. gehören, jm. in der r. nicht passiert werden
;
die r. des vormundes, der amptleute
;
die aufrichtige / ganze / gebürliche / gute / seltsame r
.
Wortbildungen:
rechenschaftbuch
›Verzeichnis von Einkünften und Ausgaben‹ (16. Jh.; dazu bdv.: vgl.  1, ).

Belegblock:

Ziesemer, Gr. Ämterb.
101, 36
(
preuß.
,
1440
):
8 leste korn, die gehoren nicht in disse rechenschafft.
Toeppen, Ständetage Preußen
3, 377, 32
(
preuß.
,
1452
):
haben die stete rechenschafft von dem pfundzolle entpfangen.
Lau, Qu. Neuß (
rib.
,
1457
):
wilche zijssmeistere ind buwemeystere ouch alle jaire gude bewij(songe) ind rechenschafft doin sullen vur burgermeisteren [...] ind raide.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1471
):
es mogent auch dieselben [...] solche nuwe backhuis verlihen umb einen [...] zins. [...]. doch sollent sie davon uns unsern amptluden [...] geburliche rechenschaft tun.
Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
um 1540
):
was derselbe
[
statschriber
]
ime
[
rentmeister
]
[...] nit ratificirt, [...], soll ime in der rechenschaft nit passirt werden.
Behrend, Magd. Fragen (
omd.
,
um 1400
):
Eyn man lesset [...] eyne unmundige tochter, der undirwindet sich ir rechtir vormunde mit irem gute, und thut do von nicht jerlich rechenschafft.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
50, 6
(
thür.
,
1474
):
daz derjhene, deme daz gud zcugeteylet werdet, uß den registern rechenschafft thun solle.
Ebd.
306, 36
:
so mussen auch Nigkel unde Hanß [...] deme genanten Engelhart Steynbache in formundeschafft synes elichin wybes [...] redelichin beschiet unde rechenschafft thun.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1615
):
Die verordneten soͤllend gebürliche raͤchenschafft geben.
Rechn. Kronstadt
3, 484, 27
(
siebenb.
,
1555
):
Am dinstag [...] mitt Herr Micheln Rechentschafft gehalten.
Ziesemer a. a. O.
76, 33
;
691, 32
;
Lamprecht, a. a. O. ; ;
Köbler, Ref. Franckenfort
68, 7
;
v. Tscharner, Md. Marco Polo
23, 10
;
46, 5
;
Lippert, UB Lübben
2, 221b, 19
;
Behrend, a. a. O. ;
Rechn. Kronstadt
1, 593, 30
;
3, 132, 41
;
Rwb f.;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß .
Vgl. ferner s. v. (V.) 3,  1,  4.
2.
›Berechnung, Kalkulation; Berechnungsweise, Rechenweg‹;
zu
1
 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
 1.

Belegblock:

Loesch, Kölner Zunfturk. (
rib.
,
1495
/
8
):
Zo dem anderen [...] is zo wissen, dat etzliche manieren und rechenschaften sind, daebei men wissen kan, bescheit zo setzen
(zur Berechnung des Gewichts eines Weizenbrötchens).
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Sie hetten ein Berck werck angfangen, | [...] | Daselb solt er den Ertz probiern | [...] | Darauß verstendiget der sachen, | Jr rechenschafft darnach zu machen.
3.
›Rechnungsausschuss‹; als Metonymie zu 1 auffassbar.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Loesch, Kölner Zunfturk. (
rib.
,
14. Jh.
):
Sowe in de regenschaf gehort of drin gekoren wirt, de dan neit da in is, [...], de is up 3 s.
4.
›vom Menschen beim Jüngsten Gericht Gott gegenüber zu leistende Rechenschaft über seine Sünden‹; als Metonymie: ›Bestrafung des Menschen‹; überwiegend in Gefügen mit
ablegen, geben, tun
: ›sich vor Gott verantworten‹;
vgl.
1
 3.
Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,
1
 2.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Wolt jhr
[Fürsten]
nicht fuͤr euch und ewren stand [...] thun, was recht ist, Wolan, da werden nicht wir, sondern jhr rechenschafft umb geben.
Stambaugh, Friederich. Saufft.
33, 5
(
Frankf./O.
1557
):
Nun wird ja [...] der Wein oder Bier [...] zu großem schaden gebraucht / Darauff ein mal schwere Rechenschafft folgen wird.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
192v, 44
(
Leipzig
1588
):
wir sollen bescheiden vnd bedechtig daruon reden lernen / Jn betrachtunge / das wir an jenem Tage / von einem jedern Worte werden Rechenschafft geben muͤssen.
Böhme, Morg.R.
13, 12
(Hs. ˹
schles.
,
1612
˺):
Lieber Mensch / wie soll mans anfahen dich [...] zu bewegen / daß du [...] mit ernst betrachtest, das so viel [...] Adamskinder in kurtzem fuͤr das [...] Gericht des gerechten Richters sollen gestellet / und von Jhnen rechenschafft gefordert werden.
Bell, G. Hager
265, 3, 19
(
nobd.
,
1603
):
Der / mensch sol nichte | miesig gehn an dem orte. | Schwer / lich mus er sunst dort Regen schaft geben, | wie er det leben.
Dietrich. Summaria
21r, 11
(
Nürnb.
1578
):
Denn so man von einem jeden vnnuͤtzen wort muß rechenschafft geben / am Juͤngsten tag / so muͤssen solche lesterung sonderlich grewlich gestraffet werden.
5.
›Erklärung eines Sachverhalts; Rechtfertigung (des eigenen Tuns) gegenüber jm.‹; im Gefüge mit
geben, tun
;
vgl.
1
 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  2,  1.

Belegblock:

Spanier, Murner. Schelmenz. iiijr,
8
(
Straßb.
1512
/
3
):
Zu dem bin ich jhnen keine rechenschafft zu thun schuldig / was ich mit mir hab bracht.
Behrend, Spangenb. Anbindbr. (
Straßb.
1611
):
Dann es ist doch ja fein und eben | Wann einer rechenschafft kan geben | Seins Namens / und auch veiss darbei | Was seine rechte Deutung sei.