rechenschaft,
die
;–/-en
.1.
›Kostenaufstellung, Abrechnung für eine erbrachte Leistung‹; meist in Gefügen mit tun, geben, halten, machen
: ›vor jm. (einer höheren Instanz) einen Rechenschaftsbericht ablegen, Bilanz ziehen, einem Auftraggeber gegenüber Auskunft über Einnahmen und Ausgaben erteilen‹; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
die r. empfangen / geben / machen / tun
(mehrfach), mit jm. halten, jm
. (z. B. dem komtur / rat, den amptleuten, den freunden des rats
) r. tun, j
. (z. B. der zinsmeister / baumeister / schafner / treuhänder, die herren / verordneten
) jm. r. tun
; j. am dienstag, aus den registern, von dem gut, vor dem bürgermeister r. tun
; j. etw
. [einen Betrag] in der r. schuldig bleiben, etw
. (Subj.) nicht in eine r. gehören, jm. in der r. nicht passiert werden
; die r. des vormundes, der amptleute
; die aufrichtige / ganze / gebürliche / gute / seltsame r
.Wortbildungen:
rechenschaftbuch
Belegblock:
8 leste korn, die gehoren nicht in disse rechenschafft.
haben die stete rechenschafft von dem pfundzolle entpfangen.
wilche zijssmeistere ind buwemeystere ouch alle jaire gude bewij(songe) ind rechenschafft doin sullen vur burgermeisteren [...] ind raide.
es mogent auch dieselben [...] solche nuwe backhuis verlihen umb einen [...] zins. [...]. doch sollent sie davon uns unsern amptluden [...] geburliche rechenschaft tun.
was derselbe
[
statschriber]
ime [
rentmeister]
[...] nit ratificirt, [...], soll ime in der rechenschaft nit passirt werden. Eyn man lesset [...] eyne unmundige tochter, der undirwindet sich ir rechtir vormunde mit irem gute, und thut do von nicht jerlich rechenschafft.
daz derjhene, deme daz gud zcugeteylet werdet, uß den registern rechenschafft thun solle.
Ebd.
306, 36
: so mussen auch Nigkel unde Hanß [...] deme genanten Engelhart Steynbache in formundeschafft synes elichin wybes [...] redelichin beschiet unde rechenschafft thun.
Die verordneten soͤllend gebürliche raͤchenschafft geben.
Am dinstag [...] mitt Herr Micheln Rechentschafft gehalten.
Belegblock:
Zo dem anderen [...] is zo wissen, dat etzliche manieren und rechenschaften sind, daebei men wissen kan, bescheit zo setzen
(zur Berechnung des Gewichts eines Weizenbrötchens).
4.
›vom Menschen beim Jüngsten Gericht Gott gegenüber zu leistende Rechenschaft über seine Sünden‹; als Metonymie: ›Bestrafung des Menschen‹; überwiegend in Gefügen mit ablegen, geben, tun
: ›sich vor Gott verantworten‹; Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Belegblock:
Wolt jhr
[Fürsten]
nicht fuͤr euch und ewren stand [...] thun, was recht ist, Wolan, da werden nicht wir, sondern jhr rechenschafft umb geben. Nun wird ja [...] der Wein oder Bier [...] zu großem schaden gebraucht / Darauff ein mal schwere Rechenschafft folgen wird.
wir sollen bescheiden vnd bedechtig daruon reden lernen / Jn betrachtunge / das wir an jenem Tage / von einem jedern Worte werden Rechenschafft geben muͤssen.
Lieber Mensch / wie soll mans anfahen dich [...] zu bewegen / daß du [...] mit ernst betrachtest, das so viel [...] Adamskinder in kurtzem fuͤr das [...] Gericht des gerechten Richters sollen gestellet / und von Jhnen rechenschafft gefordert werden.
Der / mensch sol nichte | miesig gehn an dem orte. | Schwer / lich mus er sunst dort Regen schaft geben, | wie er det leben.
Denn so man von einem jeden vnnuͤtzen wort muß rechenschafft geben / am Juͤngsten tag / so muͤssen solche lesterung sonderlich grewlich gestraffet werden.
5.
›Erklärung eines Sachverhalts; Rechtfertigung (des eigenen Tuns) gegenüber jm.‹; im Gefüge mit geben, tun
; Belegblock:
Zu dem bin ich jhnen keine rechenschafft zu thun schuldig / was ich mit mir hab bracht.