rechenbuch,
das
;
-(e)s/-er
+ Uml.
1.
›Geschäftsbuch (eines Kaufmanns, einer Verwaltung); Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben‹; vereinzelt ütr.;
zu
1
2, 3.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
das r. ersuchen / übersehen
;
die rechenbücher
(Subj.)
kundschaft geben
;
j. den rechenbüchern eine summe ablassen
;
etw. im r. beschreiben / suchen, etw
. (Subj.)
im r. innestehen
;
das r. der geselschaft
;
der inhalt / mangel, die ausweisung des rechenbuchs
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
2, 592, 18
(
preuß.
,
1443
):
sprechen derselben kinder vormunder, das Tannenberg gut so gut ist, alse 8200 mark geringe, so alle schulde beczalet syn nach awsweisunge seynes rechenbuches.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
er und Anthoni Pawmgartner sollten Hanns Artzt genött haben, das er in irn gesellschaft rechenpüchern müst ablassen tun, etlich grosse sum.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Die Goͤttliche Wohlthaten such, | Jm Hertzen deinem Rechenbuch
(beim Abendlied).
Dasypodius (
Straßb.
1536
):
tag Buͦch / oder rechenbuͦch. Diarius & Ephemeris.
Müller, Nördl. Stadtr. (
schwäb.
,
1433
/
8
):
was der rate von tadingsbrieven, urfehbrief, von rechenbuchern, stuirbuchern [...] ze schriben oder ze machen hat, von dem sein mir
[dem Stadtschreiber]
umb mein arbait [...] nichts schuldig zu geben.
Bastian, Runtingerb.
2, 53, 3
(
oobd.
,
1383
):
ich lie auch dem Frantzen Kameraͤr 1 truͤhel mit 1 rechebuch, da all weschel und raittung ynnstent.
Nyberg, Birgittenkl.
1, 360, 21
(
1517
):
Hab wir vnnser rechenpuch mit allem fleiß ersucht vnd vbersehen.
Ziesemer, Marienb. Konventsb.
246, 20
;
Mon. Boica, NF.
2, 1, 47, 17
;
300, 20
;
Köbler, Stattr. Fryburg ;
Rennefahrt, Zivilr. Bern ;
Bastian, a. a. O.
126, 5
;
Bremer, Voc. opt.
23049
;
2.
›Rechenlehrbuch‹;
zu
1
1, 1.

Belegblock:

rechenbuch / darauß man rechnen lernet.