rechenbuch,
das
;-(e)s/-er
+ Uml.1.
›Geschäftsbuch (eines Kaufmanns, einer Verwaltung); Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben‹; vereinzelt ütr.; Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
das r. ersuchen / übersehen
; die rechenbücher
(Subj.) kundschaft geben
; j. den rechenbüchern eine summe ablassen
; etw. im r. beschreiben / suchen, etw
. (Subj.) im r. innestehen
; das r. der geselschaft
; der inhalt / mangel, die ausweisung des rechenbuchs
.Belegblock:
sprechen derselben kinder vormunder, das Tannenberg gut so gut ist, alse 8200 mark geringe, so alle schulde beczalet syn nach awsweisunge seynes rechenbuches.
er und Anthoni Pawmgartner sollten Hanns Artzt genött haben, das er in irn gesellschaft rechenpüchern müst ablassen tun, etlich grosse sum.
Die Goͤttliche Wohlthaten such, | Jm Hertzen deinem Rechenbuch
(beim Abendlied). tag Buͦch / oder rechenbuͦch. Diarius & Ephemeris.
was der rate von tadingsbrieven, urfehbrief, von rechenbuchern, stuirbuchern [...] ze schriben oder ze machen hat, von dem sein mir
[dem Stadtschreiber]
umb mein arbait [...] nichts schuldig zu geben. ich lie auch dem Frantzen Kameraͤr 1 truͤhel mit 1 rechebuch, da all weschel und raittung ynnstent.
Hab wir vnnser rechenpuch mit allem fleiß ersucht vnd vbersehen.