rech,
rege,
der / das
;
zu
mhd.
rëch
›Rain‹
().
›Hügel, Abhang, Bergrücken‹; auch: ›Graben, Stadtgraben‹; gelegentlich zur Bestimmung des Wohnsitzes von Personen gebraucht (
Thomas auf dem rech
); speziell: ›Teil des Stadtgrabens, der Stadtbefestigung, der einzelnen Zünften zur Verteidigung zugewiesen ist‹ (vgl. auch Komposita wie
gerber-, ledererrech
).
Wmd. und siebenb. Inseldeutsch; Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,
2
, (
der
23,  1,  1, , .

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1509
):
und sol der armman
[der zu einem Frondienst verpflichtet ist]
[...] also gewiß faren, daß er keinen rech mache.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch (
rhfrk.
,
um 1405
):
Von eyme reche ich kommen sach | Ein ander altwip.
Rechn. Hermannst.
46, 23
(
siebenb.
,
1479
):
Katharina off dem rech dedit asp. 9.
Rechn. Kronstadt
3, 129, 23
(
siebenb.
,
1541
):
thomas auf dem Rech [fl.] 50.
Qu. Brassó
5, 439, 42
(
siebenb.
,
n. 1646
):
Beim Goldschmied-Turen und Gerber-Rech im Graben ist voller Volk zu Roß gewesen.
Ebd.
523, 32
(
1615
):
Diesem Abend sein diese Herrn [...] auf dem Lederer-Rege gewesen, nempe: [...].
Ebd.
524, 38
:
Unsere Weiber sein das Rege halb auf dem Arschen hierunter kommen mit grossen Freuden.