rech,
›Hügel, Abhang, Bergrücken‹; auch: ›Graben, Stadtgraben‹; gelegentlich zur Bestimmung des Wohnsitzes von Personen gebraucht (
Thomas auf dem rech
); speziell: ›Teil des Stadtgrabens, der Stadtbefestigung, der einzelnen Zünften zur Verteidigung zugewiesen ist‹ (vgl. auch Komposita wie gerber-, ledererrech
).Wmd. und siebenb. Inseldeutsch; Wirtschaftstexte.
Belegblock:
und sol der armman
[der zu einem Frondienst verpflichtet ist]
[...] also gewiß faren, daß er keinen rech mache. Von eyme reche ich kommen sach | Ein ander altwip.
Katharina off dem rech dedit asp. 9.
thomas auf dem Rech [fl.] 50.
Beim Goldschmied-Turen und Gerber-Rech im Graben ist voller Volk zu Roß gewesen.
Diesem Abend sein diese Herrn [...] auf dem Lederer-Rege gewesen, nempe: [...].
Ebd.
524, 38
: Unsere Weiber sein das Rege halb auf dem Arschen hierunter kommen mit grossen Freuden.