reces,
der
, auch
das
;
-Ø/-e, -Ø
;
aus
mlat.
recessus
›Entscheidung bei der Auflösung einer Versammlung; Schuldanerkennung bei Kassenabschluss‹
(
Niermeyer
2002, 2, 1156
).
1.
›Entscheidung, Beschluss‹; ›Vereinbarung, Vertrag, Übereinkunft zwischen zwei Parteien‹.
Bedeutungsverwandte:
 5,  4; vgl. ,  2,  16, I, 3, ,  4,  2.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
2, 371, 15
(
preuß.
,
1441
):
als sie bitten, das man sie bey dem recesz liesse, das zcum Elbing gemacht ist [...], do wil her sie ouch nicht ussliessen.
Ebd.
3, 99, 28
(
1449
):
haben sich die fier stete, alse Colmen, Thorn, Elbing und Koningsberg in das recess von des pfuntczolles wegen [...] gefulbort und gegeben.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
All punct verfaßt in ein Receß, | Wardt jetzt zu Franckfurdt in der Meß | Vorn Roͤmer gschlagen an die Thuͤr.
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
205, 8
(
osächs.
,
1537
):
Wir [...] bekhennen [...] laut des reces, gut khaufmansgut, gewegen entpfangen haben.
Ebd.
138, 9
(
1550
):
Von wegen des reces des stollenorts, den Gerger Behem mit den gewerken hot aufgericht.
Rot
345
(
Augsb.
1571
):
Recess, [...] der abschied einer handlung.
Rwb  f.
2.
›Protokoll (über eine Versammlung und ihre Beschlüsse); in einem Prozess verwendetes Dokument, Urkunde‹; metonymisch zu 1 und teilweise im Übergang zu diesem.
Wortbildungen:
recesbuch
1 ›Urkundenbuch‹.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
1, 192, 24
(
preuß.
,
1412
):
Wir haben von dieser Tagfahrt [...] nur einen kurzen Recess und ein auf derselben redigirtes Schreiben.
Ebd.
365, 28
(
1420
):
was die stete in irer vorgadderung [...] besliessen, dovon eyn beschreben recess [...] heym [...] brenge [...], und [...] in der stat recesszbuch [...] lasse beschriben.
Laufs, Reichskammergo.
119, 1
(
Mainz
1555
):
sollen [...] bey einem jeden puncten seine
[
notar
]
producten und receß geordnet und [...] dem referenten auch zugestelt werden.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
Die gesanten haben dess ain schriftlich recess begert.
3.
›Abrechnung; Aufstellung der Kosten; Rechnungsprüfung bzw. der Bericht über selbige‹.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,
1
 2.
Wortbildungen:
recesbuch
2 ›Rechnungsbuch‹ (dazu bdv.: vgl.  1, ).

Belegblock:

Herborn u. a., Rechn. Jülich
48, 17
(
rib.
/
snfrk.
,
1398
/
9
):
bleiff ich schul(dich) [...] na inhald des recess 59 Malter 2 Sümber 3 Viertel.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
74, 3
(
omd.
,
1563
):
das auch eczliche vermeinen [...] weder receße einlegen noch frist darzu nehmen, das solle [...] keinem mehr nachgelaßen werden.
Ebd.
157, 18
(
1554
/
1633
):
Zechen [...] wo die sielber im receß bloßstehen ohne [...] bergkcost, dieselbe zeugt der bergkvoigt alle auß.
Ermisch, Sächs. Bergr. , Anm. (
osächs.
,
1499
/
1500
):
daß nach allem besließ der ordenunge ein receßbuch [...] vorsigelt [...] werde.
Ebd. (
1509
):
Dieselbigenn rechnung sollen alle sumarien in einen reces aller artickell [...] bracht werden.
Müller, Nördl. Stadtr. (
schwäb.
,
um 1480
):
dasselb getraid sol man [...] davon ziehen und wievil dannoch des übrigen traids vorhanden belib, das sol in recess gesetzt [...] werden.
4.
›(mündlicher) Vortrag eines Vertreters der gegnerischen Parteien in einem Gerichtsverfahren‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
110, 5
(
Mainz
1555
):
dieweil die lange mündliche receß und fürtrag sonst nirgent zu dienstlich, dann zu verlengerung des gerichtlichen proceß [...], wöllen wir, daß die procuratores sich derselben [...] enthalten.