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punze,›Meißel, Stichel, Grabeisen‹.
Belegblock:
soll ein ider goltarbeiter die büntz, so er zu solchen meisterstücks verfertigung bedürffen wirdt, selbsten zu schneiden und zu feyelen schuldig sein.
daß er alle die bünßen klein und groß, so darzue gehören, in des schawmeisters laden zu machen schuldig gehaltten seyn.
buntzen / Grabeisen.