publicieren,
V.;
›etw., z. B. eine Nachricht, Anordnung, ein Buch, veröffentlichen, öffentlich bekanntmachen‹.
Wortbildungen:
publicierung
Belegblock:
wiewol publiceirt wart, wer es heimlich vsspracht, solt 300 ggl. vor ein verehrung haben.
das sie vom gericht publicirt / vñ den parthyen mitgeteilt werden.
oder was sie gemacht / fuͤr sich selbs behalten woͤllen / bißher nichts publicieret / vnd sich aber gleichwohl desselbigen offt von vilen versehen worden.
diese Schifffahrten / welche durch Engellaͤndische Edelleute geschehen / mitzutheilen / vnnd zu publicieren.
Ich solches Politisches Musicalisches Wercklein publicirn moͤchte.
Auch hat ein rat kurtz vor den zeyten | Angeschlagen und publiciert, | [...] Wie man solt geben aller massen | Vögel, rephüner, tauben und hasen, | Aichhorn, antvogel und hennen.
und dorfft ain rat kain statut oder gesatz on ir bewilligung der gemaind fürhalten, eröffnen noch publicieren.
Publicirn, Gemein machen / vnter die leut bringen / außlassen gehn / eroͤffnen / außruͤffen / verkuͤnden.
welches sie alsbald in der Statt Augspurg allhie auff etlich Catholischen Cantzeln zu publicieren [...] verordnet vnd anbefohlen.
und hat schon zu Marii und Syllæ zeiten Sisenna, ein Roͤmischer Scribent des obbenandten Aristidis Milesische Fablen mit Lateinischem Schlag publiciert.