publicieren,
V.;
seit dem 15. Jh. aus
lat.
pūblicāre
›zum allgemeinen Gebrauch hergeben, aller Welt mitteilen, öffentlich bekanntmachen‹
(
Georges
2, 2061
;
Pfeifer, Etym. Wb. d. Dt.
1993, 1056
).
›etw., z. B. eine Nachricht, Anordnung, ein Buch, veröffentlichen, öffentlich bekanntmachen‹.
Bedeutungsverwandte:
 9,  14,  2,  2,  3,  2, .
Wortbildungen:
publicierung
(a. 1568).

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1596
):
wiewol publiceirt wart, wer es heimlich vsspracht, solt 300 ggl. vor ein verehrung haben.
Schöpper (
Dortm.
1550
):
Publicare. publiciern offenbarn auffthun eroͤffnen.
Köbler, Ref. Franckenfort
28, 15
(
Mainz
1509
):
das sie vom gericht publicirt / vñ den parthyen mitgeteilt werden.
Dedekind/Scheidt. Grob.
88, 10
(
Worms
1551
):
oder was sie gemacht / fuͤr sich selbs behalten woͤllen / bißher nichts publicieret / vnd sich aber gleichwohl desselbigen offt von vilen versehen worden.
Ralegh. America ijr, (
Frankf.
1599
):
diese Schifffahrten / welche durch Engellaͤndische Edelleute geschehen / mitzutheilen / vnnd zu publicieren.
Schein, NA
7, 15a, 26
(
Leipzig
,
1626
;
Straßb.
1632
):
Ich solches Politisches Musicalisches Wercklein publicirn moͤchte.
Sachs (
Nürnb.
1541
):
Auch hat ein rat kurtz vor den zeyten | Angeschlagen und publiciert, | [...] Wie man solt geben aller massen | Vögel, rephüner, tauben und hasen, | Aichhorn, antvogel und hennen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
und dorfft ain rat kain statut oder gesatz on ir bewilligung der gemaind fürhalten, eröffnen noch publicieren.
Rot
343
(
Augsb.
1571
):
Publicirn, Gemein machen / vnter die leut bringen / außlassen gehn / eroͤffnen / außruͤffen / verkuͤnden.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
welches sie alsbald in der Statt Augspurg allhie auff etlich Catholischen Cantzeln zu publicieren [...] verordnet vnd anbefohlen.
Heidegger. Mythoscopia
30, 24
(
Zürich
1698
):
und hat schon zu Marii und Syllæ zeiten Sisenna, ein Roͤmischer Scribent des obbenandten Aristidis Milesische Fablen mit Lateinischem Schlag publiciert.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 58
;
Öst. Wb.
3, 1243
.