prosequieren,
V.;
›etw. (gerichtlich) verfolgen‹.
Urkunden, Rechtstexte.
Wortbildungen:
prosequierung
Belegblock:
soll der kläger an das keiserlich cammergericht, wie recht ist, zu appelliren und sein appellation zu prosequiren macht haben.
Prosequirn, Nach eylen / nachziehen / nach jagen / verfolgen.
In welcher zyt die appellacion vor dem oberrichter prosequiert sol werden.
Vnnd solle hernach mein stattrichter durch den stattschreiber auf prosequirung der schüb vleissig achtung geben lassen.