propugnieren,
V.;
aus
lat.
prōpūgnāre
›Gegenwehr leisten, sich verteidigen, kämpfen‹
(, 2018f.).
›sich verteidigen, wehren‹.
Bedeutungsverwandte:
 2,  1, , .
Wortbildungen:
propugnation
(a. 1571).

Belegblock:

Rot
342
(
Augsb.
1571
):
Propugnirn, Wider einen streyten / sich beschützen vnd beschirmen / sich redlich vnd Mannlich wehren.