promulgieren,
V.;
im 16. Jh. aus
lat.
prōmulgāre
›öffentlich anschlagen, durch Anschlag zu Kenntnis bringen‹
(
Georges
2, 1994
; ).
›etw. (feierlich) öffentlich verkündigen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  6, .
Wortbildungen
promulgation
(dazu bdv.: ,  2,  3).

Belegblock:

Erben, Omd. Chrestomathie
137, 10
(
omd.
,
1515
):
Es ist endtlich beschlossen vnd vil mals im heilgen euangelio vorkundet, promulgirt, offenbarlichen außgeruffen von Christo selb, das got allein sunder keinen gerechten wolle selickmachen.
Anderson u. a., Flugschrr.
14, 14, 17
(
Straßb.
1524
):
soliche obgesetzte artickel / vnnd der gleichen vß der gschrifft promulgiert.
Rot
342
(
Augsb.
1571
):
Promulgirn, Außkünden / offentlich sagen / vnter die gemein bringen.
Ebd.
342
:
Promulgation, Außkündung / offenbarung / Eröffnung.