promulgieren,
V.;
im 16. Jh. aus
lat.
prōmulgāre
›öffentlich anschlagen, durch Anschlag zu Kenntnis bringen‹
(Georges
; 2, 1994
Schulz/Basler
).2, 689
›etw. (feierlich) öffentlich verkündigen‹.
Belegblock:
Es ist endtlich beschlossen vnd vil mals im heilgen euangelio vorkundet, promulgirt, offenbarlichen außgeruffen von Christo selb, das got allein sunder keinen gerechten wolle selickmachen.
soliche obgesetzte artickel / vnnd der gleichen vß der gschrifft promulgiert.
Promulgirn, Außkünden / offentlich sagen / vnter die gemein bringen.
Ebd.
342
: Promulgation, Außkündung / offenbarung / Eröffnung.