procedieren,
V.;
zu
mhd.
procëdieren
(), dies im 15. Jh. über frz.
procéder
(Trésor
) aus 13, 1236
lat.
prōcēdere
›vorwärtsgehen, vorgehen, vortreten, auftreten‹
(Georges
).2, 1938
– Urkunden, Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
Wan dañder Cleger im rechten so weyt procedirt vñ handelt / dz er solche pfand zu verkauffen erlangt.
Ob auch einer oder mer der schidleut [...] verhindert würden, das sie wie obgemelt zu entlicher volfürung nit procedirn moͤchten.
sollen alßdann des andern theyls articul für bekant angenommen und ferrer darauf, wie recht, procediert werden.
Setz der examinirten ein andere als 8: vnnd procedir nach der auffgab.
daß gegen die Meineydigen mit einer gluͤckseligen Krieges-List procediret wird.
Wie in sachen der appellacion procediert sol werden.
nichts destweniger procedirn sie in cura calculi und arenae, wöllen kisling resolviren.
Belegblock:
so soll ferner wider in als vngehorsamen oder vßflüchtigen wie sich in recht gepürt procedirt werden.
soll alßdann umb sollicher ihrer ungehorsam willen vermög obberürten articuls gegen ihnen gehandelt und procedirt werden.
die executores anderweit geheischen, das sie procedieren sullen.
so soll verrer wider Jne als vngehorsamen procediert werdē.
der anwalt im gericht stets handelt und procediert, der keinen termin versoumet.
so soll das gericht erleütert werden, wie von alters hero breüchig und bis dahero also procediert worden.
der lanzknechten halb kein beschwerd haben, dan sin majestaͤt mit allem ernst wider si procediere mit schweren mandaten und strafen.
will ich in krafft meins ampts gegen im und sein anhenger procedirn und firfaren nach außweisung der rechten.
dz alßdann ernśtlich wider śie solle procedirt, vnd geurtheillt werden.