probierjar,
das
;
-s/–
.
›Probejahr‹; in der christlichen Kirche ›Probejahr für Novizen vor dem endgültigen Eintritt in ein Kloster‹;
zu  2,  3.

Belegblock:

Nyberg, Birgittenkl.
1, 287, 2
(
oobd.
,
1540
):
das wir sy vnd die schwestern mit dem probierjar nit wellen beladen.
Ebd.
2, 289, 19
(
oobd.
,
1538
/
40
):
hat vnß von in bracht ein copei der bullen vnd form wy sy es mit dem probirjar vnd den nouiczen halten.