probation,
die
;›Beweisführung (vor Gericht)‹;
vgl. .
Urkunden, Rechtstexte.
Wortbildungen:
probationsschrift
Belegblock:
hierumb ware beschlossen, daß diese Probation vnd beziechtigung, beider seits durch ein streit solte verricht werden.
vermög gemainer rechten dem die probation aufligt.
Probation, Bewarung / beweisung / nachforschung / ob eim ding also sey oder nit.
so unbestendig verfertigte schein oder titl, lebendig oder andere billiche rechtmässige kuntschaft und probation nit aufzuweisen ist.
Wann der Erben Parteyen mehr als eine sein, sollen derselben iedliche ihre Weißung, Legitimation, arbores und Probationsschrift zu Gericht einlegen.