pro,
Präp.;
aus
lat.
pro
›vor, für, zugunsten, statt‹
(
Georges
2, 1930
;
Kluge/S.
1995, 648
).
1.
bezeichnet in Verbindung mit einer Personen- oder Sachbezeichnung den Schutz, Vorteil, ›zugunsten von jm./etw.‹.

Belegblock:

Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
Das heisst pro patria gefochten / wenn man sich die unnuͤtzen Collegen vom Halse schafft.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
37, 9
(
mslow. inseldt.
,
1606
):
Sponsores pro Martino Vogler śunt. Andre Nußdorfer Kirchen Vater, Thomam Rośenberger.
2.
bezeichnet in Verbindung mit einer Personenbezeichnung die Stellvertretung, Gleichgeltung, ›wie, so gut wie, als‹.

Belegblock:

Grothausmann, Stadtb. Karpfen
154, 20
(
mslow. inseldt.
,
1625
):
seindt pro civibus an vnnd aufgenomben worden [...] Jano Paulig vnnd Wenkho Heydugg.
3.
bezeichnet in Verbindung mit zwei Größen ein Verhältnis nach Beschaffenheit und Wert, von Maßen und Gewichten, ›im Verhältnis zu, für, je‹.

Belegblock:

Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1516
):
schenckt dem haußkometter 50 pameranczen pro 1 fl., damit ein aufhebschussel pro 80 ℔.
Memminger Chron. (
Ulm
1660
):
Am Montag nach S. Michels-Tag bracht man Newen Wein die Maß pro 4 Pfen. vnd den besten Landwein vmb 5 Pfen.
Schirmer, Kaufmannsspr. .