principalerbe,
der
;
–/-n
.
›Haupterbe‹;
zu (Adj.), (
der
1.

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
,
1602
):
soll der herren diener dasselbige mit zweien veirtel gudes weins verurkunden, auch den scheffen und principalerben widerumb anrichten laßen und sich mit inen frolich machen.