prävaricieren,
V.;
aus
lat.
praevaricari
›den geraden Weg der Pflicht verlassen‹
(
Georges
2, 1902
).
›den Weg des Rechts verlassen‹.
Rechtsschriften.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
277, 22
(
Mainz
1555
):
daß die procuratores von der gegenparthey dergleichen miedt, schenck und gabe genommen oder in ander wege prevaricirt oder sunst in offnem betrug befunden würden.