präterition,
die
;
aus
lat.
praeterire
›vorbeigehen, übergehen, zurücksetzen‹
(
Georges
2, 1893
).
›Vorrang bei der Erbfolge‹.
Rechtsschriften.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Köbler, Ref. Franckenfort
38, 20
(
Mainz
1509
):
Es sall auch in den müterlichen / vnd von vffstygender frauwlichen linien Testamenten die pretericion vnd vorgehunge / als so der kindere jm Testament nit gedacht wirt nit anders crefftig sein [...] wie dann oben von enterbung vßgedruckt vnd gemelt wirt.