präskription,
die
;
aus
lat.
praescriptio
›Vorschreibung, Vorschrift, Einrede, Beschränkung‹
(
Georges
2, 1877
).
– Rechtsschriften.
1.
›Festlegung, Vorschrift, Verordnung‹;

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
den ich weiß, das etzliche guter genissen, doruber sie keine verschreibung haben, machen den ein prescripcion drauß.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
darüber sie die unerkantlich gemeind wider alle freihaiten, vertreg, praescription, recht und ire selbst eigne inen gegebne brief und sigel, auch gemeinen kaiserlichen landfriden und kürtzlich alle billichait ausgetriben.
Rot
340
(
Augsb.
1571
):
Præscription, Vorschrifft / fürbildung / vntermarch / weysung vnnd anzeigung / wie sich einer halten soll.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 52
.
2.
›(Klausel der) Verjährung‹;
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Præscriptio. Veriaͤrung prescription.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. Anm. 2 (
osächs.
,
1523
/
4
):
also doch das solch gutlich anstehen eurer beider stete gerechtigkeit one schaden sein solte, keine vorjarunge oder prescripcion anzihen.
Köbler, Ref. Franckenfort
7, 1
f. (
Mainz
1509
):
Es sol auch der antwurter von der zeit an des gepots eyniche prescription oder verierunge nit gebruchen / sunder die Citation sol die prescription hiemit interrumpiren.
Köbler, Ref. Nürnberg
332, 22
(
Nürnb.
1484
):
darzu soll der entpfroͤmbder noch die ihenen den das beschehen were einich prescription oder veriarung nit fuͤrtragē.