präsidieren,
V.;
zur Etymologie s. .
›den Vorsitz in einem Gremium haben, präsidieren‹.
Bedeutungsverwandte:
, , .

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
82, 29
f. (
Mainz
1555
):
Soll derselbig, dergleichen die andern graffen und herrn, so an sein, deß cammerrichters, stadt in nebenrhäten presidieren, zu jeder zeit auf die relationes und vota der beysitzer gut acht und fleissig aufmerkens haben.
Rot
340
(
Augsb.
1571
):
Præsidirn, Vorstehn / verwalten / oben vnd voran sitzen / die oberhandt haben.