präsident,
der
;
-en/-en
;
im 16. Jh. aus
frz.
président
, dies aus Part. Präs. von
lat.
praesidēre
›vor-, voransitzen, den Vorsitz haben‹
(
Georges
2, 1881
;
Kluge/S.
1995, 645
).
›Vorsitzender eines Gremiums (z. B. einer Versammlung, eines Gerichts), Vorsteher, Verwalter‹;
Bedeutungsverwandte:
 2,  3, , .

Belegblock:

Loersch, Weist. Boppard (
mosfrk.
,
1637
):
so mus der praesident des hofgedings die höfer fragen, ob die rechte zeit sei, das hofgeding zu halten.
Laufs, Reichskammergo.
278, 4
(
Mainz
1555
):
sollen cammerrichter oder president und beisitzer weiter derhalben in verwart zu stehen nit schüldig sein.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Es hatte der Hertzog kurtz vorher die Stadt durch seinen Præsidenten Roccherte von Chambery, sie [...] seiner Freundschafft versichern lassen.
Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
Ach soll ein redlicher Minister, ein hoher Præsidente bey den Finanzen deßwegen sterben / daß er mich nicht vor einen Feind des Vaterlandes halten will?
Rot
340
(
Augsb.
1571
):
Præsident, Ein pfleger / vorsteher / verwalter / auff seher.
V. Anshelm. Berner Chron.
5, 163, 7
(
halem.
,
n. 1529
):
dass, welcher disputieren wil, sich den praͤsidenten angebe, und on ir urlob nit von Baden abwiche.