präsident,
der
;-en/-en
;›Vorsitzender eines Gremiums (z. B. einer Versammlung, eines Gerichts), Vorsteher, Verwalter‹;
zu .
Belegblock:
so mus der praesident des hofgedings die höfer fragen, ob die rechte zeit sei, das hofgeding zu halten.
sollen cammerrichter oder president und beisitzer weiter derhalben in verwart zu stehen nit schüldig sein.
Es hatte der Hertzog kurtz vorher die Stadt durch seinen Præsidenten Roccherte von Chambery, sie [...] seiner Freundschafft versichern lassen.
Ach soll ein redlicher Minister, ein hoher Præsidente bey den Finanzen deßwegen sterben / daß er mich nicht vor einen Feind des Vaterlandes halten will?
Præsident, Ein pfleger / vorsteher / verwalter / auff seher.
dass, welcher disputieren wil, sich den praͤsidenten angebe, und on ir urlob nit von Baden abwiche.