prägkamer,
die
.
›Raum für Münzprägung‹;
vgl. ,  5.

Belegblock:

Rennefahrt, Gebiet Bern (
halem.
,
1679
):
Damit in der prägcammer nichts ungleichs vorgehe, soll demjenigen, der zum prägen bestellt sein wirt, bey seinem eidt injungiert werden, keine geprägete sorten zuhanden des bestehers ze übergeben.