possedieren,
V.;
aus
lat.
possidēre
›besitzen‹
(
Georges
2, 1799
).
›etw. besitzen‹.
Bedeutungsverwandte:
 9, (V.) 1.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
dasselb [freiheit des hochgerichts] auch jederzeit ruhebig possediert und gebraucht ist worden.
Rot
340
(
Augsb.
1571
):
Possidirn, Besitzen / innen haben / in seim gewalt haben.