position,
posiz,
die
;im 16. Jh. aus
lat.
positio
›das Setzen, Stellen, Lage, Stellung‹
(Georges
, 1796f.), wohl unter Einfluß von gleichbedeutend 2
frz.
position
als Fachwort in verschiedenen Sachbereichen, z. B. des Rechts (Schulz/Basler
; 2, 609
Pfeifer, Etym. Wb. d. Dt.
).1993, 1030
– Gehäuft in Rechtsschriften.
1.
›Stellung(nahme), Position‹.Wortbildungen:
positionartikel
2.
›Klagepunkt‹.Belegblock:
ein yeder cleger soll sich fürbas flyssen syn clag vnderschidlich luter formlich vnd beschlußlich in artikel zu stellen. Vnnd dieselben Position vnnd artikel vff dem bestimpten tag fürbringen.
Aber Position ist ein teil der clage / in jme haltende daruff der cleger begert von beclagten antwort zů geben vermittelst seins eydts.