position,
posiz,
die
;
im 16. Jh. aus
lat.
positio
›das Setzen, Stellen, Lage, Stellung‹
(, 1796f.), wohl unter Einfluß von gleichbedeutend
frz.
position
als Fachwort in verschiedenen Sachbereichen, z. B. des Rechts (;
Pfeifer, Etym. Wb. d. Dt.
1993, 1030
).
– Gehäuft in Rechtsschriften.
1.
›Stellung(nahme), Position‹.
Bedeutungsverwandte:
,  5.
Wortbildungen:
positionartikel
.

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr.
14, 4, 24
(
Straßb.
1524
):
das dise vnsere nachfolgende position nit vff den brauch [...] sunder vff das wort gottes vnd die geschrifft gesetzt vnnd gestelt sollen werden.
Rot
339
(
Augsb.
1571
):
Positz, Ein stellung / setzung.
Straus, Juden Regensb.
993, 3
.
2.
›Klagepunkt‹.
Bedeutungsverwandte:
 4.

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
35, 11
(
Worms
1499
):
ein yeder cleger soll sich fürbas flyssen syn clag vnderschidlich luter formlich vnd beschlußlich in artikel zu stellen. Vnnd dieselben Position vnnd artikel vff dem bestimpten tag fürbringen.
Köbler, Ref. Franckenfort
23, 7
(
Mainz
1509
):
Aber Position ist ein teil der clage / in jme haltende daruff der cleger begert von beclagten antwort zů geben vermittelst seins eydts.