plunderschatzung,
die
.
›Geldabgabe zur Abwendung einer Plünderung‹;

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
Wie die plunder und prandschatzung der 4000 guldin eingenomen warde.
Ebd. (
nobd.
,
1525
):
so sagen wir gemelte prandmaister das obgenannt dorf N für uns und gemaine stend des punds zu Schwaben solicher prand und plunderschatzung halben hiemit ganz quidt, ledig und los.