pflichtbar,
Adj.
›dienstbar, schuldig‹;
zu  4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
126
(
Nürnb.
1517
):
der tetlich oder müntlich schmehet, der wirdet pflichtbar sein des ewigen feuers.