pflegperson,
die
.
›Person, für die eine Vormundschaft übernommen wird‹;
zu  2,  5.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , .

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1611
):
die sollen der weißen und pflegpersonen armüethlein ordenlich beschreiben lassen.