pfleggeld,
das
;–/-er
.Belegblock:
sollen auch alle pfleggelter gegen wem derselben gleich ußgelihen und angelegt werden mit ligenden güettern aufs wenigst zwiefach versichert […] werden.
Die heiligen-, allmosen-, gemeind- und kindspflegere aller sampt und sonders sollen bei poen zehen pfund heller von ihrem pfleggeld in ihren nutz nichts brauchen.