pflegbuch,
das
.
›Verzeichnis der Verpflichtungen eines Pflegers‹;
zu  23,  3.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 27, 20
(
schwäb.
,
1574
):
Es sollen auch bei jezgemelter peen und straff die pfleger alle jarr vor dem pflegbuoch rechnung tun.