pflastergeld,
das
.
›Geld, das zur Unterhaltung des Straßenpflasters (von Fuhrwerken) erhoben wird‹;
zu  3, (
das
4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Schwäb. Wb. (
1. H. 17. Jh.
).