pfenni(n)gmeister,
der
;–/-Ø
.›Schatzmeister, Zahlmeister‹;
Syntagmen:
den pf. besolden; etw. dem pf. anzeigen / liefern
.Belegblock:
dieser die vorfallende von uns ausgeschriebene stewern vor sich allein […] gegen zwey procento geniessenden hebgelds erheben, unserm Gulischen pfennigsmeistern in terminis geliefert.
Und soll […] sollichs dem pfennigmeister yederzeyt anzeygen.
Ebd.
116, 35
: Es soll auch jederzeit […] folgendts dem pfennigmeyster angezeygt werden.
Ebd.
139, 9
: soll gemelter pfennigmeyster […] alles seins einnemens und außgebens erbar und uffrichtige rechnung thun.
Ebd.
145, 12
: Item es soll des keyserlichen cammergerichts pfennigmeyster järlichs mit zweyhundert gülden besoldet werden.
und was von den zu hilf gen Ungern beschribnen gelts geraicht wurd, das solt […] durch herrn Niclas Grossen der küniglichen majestat pfennigmeister behendigt werden.
Indeß hetten sich alspald darnach die hauptlewt und pfenungmaister verlorn.
Die all sehr grosse andacht hetten | Nach dem pfening-maister seufftzen theten.
k. mt. und f. g. rathe Johan Lewble, pfeningmaister.